Tarifvertragliche Zuschüsse für Schwangerschaft und Mutterschaft

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28.09.2022 (VIII R 39/19) entschieden, dass Zuschüsse, die von einer Rundfunkanstalt an eine selbständige Journalistin anlässlich ihrer Schwangerschaft und Mutterschaft ausgezahlt wurden, nicht der Steuerbefreiung gem. § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG unterliegen. Da die Auszahlung dieser Zuschüsse nicht auf Grundlage des Mutterschutzgesetzes erfolgte, kann diese Steuerbefreiung nicht auf sie angewendet werden.