Gewerbesteuer: Hinzurechnung von Wartungskosten bei Leasingverträgen

Der Begriff der „Leasingraten“ in § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG ist – ebenso wie bei Miet- und Pachtzinsen – wirtschaftlich zu verstehen. Wartungskosten, die vertraglich auf den Leasingnehmer abgewälzt werden, sind Teil der „Leasingrate“ und nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG gewerbesteuerrechtlich hinzuzurechnen (BFH, Urteil v. 20.10.2022 – III R 33/21; veröffentlicht am 26.01.2023).