Neuregelungen ab März 2023

Das Jahr 2023 bringt viele neue Gesetze mit sich. Eines der wohl wichtigsten darunter tritt im März in Kraft.

Energiepreisbremse greift ab März 2023

Sie wurde lange diskutiert, nun wird sie endlich eingesetzt: die Energiepreisbremse. Ab März 2023 gelten für 80 Prozent des Vorjahresverbrauches für Strom, Gas und Fernwärme diese gesetzlich festgelegten Preisdeckel:

Strom: 40 Cent pro Kilowattstunde Gas: 12 Cent pro Kilowattstunde Fernwärme: 9,5 Cent pro Kilowattstunde

Nur für den Verbrauch, der über die festgelegten 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs liegt, werden die – deutlich höheren – Vertragspreise der jeweiligen Energieanbieter abgerechnet. Hier lohnt es sich also definitiv, Strom zu sparen. Die Energiepreisbremse soll Verbraucher finanziell entlasten, da insbesondere die Kosten für Strom, Gas & Co. im letzten Jahr nie da gewesene Höhen erreicht haben.

Übrigens: Die Preisbremsen gelten rückwirkend ab Januar 2023. Ihre Energieanbieter müssen dies in der Abrechnung berücksichtigen und die gesparte Summe durch die Preisbremse für Januar und Februar nachträglich abziehen.

 

Studierende bekommen Energiepauschale

Arbeitnehmer und Senioren haben sie schon erhalten, jetzt sind auch endlich die Studierenden dran. Ab dem 15. März erhalten diese eine einmalige Energiepauschale in Höhe von 200 Euro. Diese müssen Sie allerdings extra beantragen, das System dafür soll Mitte März freigeschaltet werden.

 

Klimafreundliche Gebäude werden gefördert

Zukünftige Hauseigentümer können sich freuen: Ab dem 1. März beginnt ein neues Förderprogramm der KfW. Das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KfW 297) bietet Ihnen niedrigere Zinsen pro Jahr bei der Baufinanzierung. Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie entweder ein klimafreundliches und energieeffizientes Gebäude bauen oder dieses als erster Eigentümer erwerben. Der Neubau muss dabei die energetischen Standards eines Effizienzhauses 40 erfüllen. Ob es sich bei dem Gebäude um ein Wohngebäude handelt oder nicht, spielt keine Rolle.

 

Photovoltaik-Pflicht für Gewerbe und Industrie

Die einzelnen Bundesländer möchten den Ausbau von erneuerbaren Energien weiter vorantreiben. Um dies zu erreichen, werden nun nach und nach auch die Industrie und das Gewerbe in Pflicht genommen. So gilt etwa in Bayern ab März 2023 für alle neuen Gewerbe- und Industriegebäude die Pflicht, eine Photovoltaikanlage auf dem Dach zu installieren. Im Laufe des Jahres sollen anschließend alle Nicht-Wohngebäude dazu kommen. In anderen Bundesländern gibt es schon längst eine Photovoltaik-Pflicht für bestimmte Gebäude, etwa in Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein. In Ländern wie Hamburg gilt die Solarpflicht ab Januar 2023 sogar für alle Neubauten.

 

Weitere neue Gesetze in 2023

Im März treten also einige wichtige neue Gesetze in Kraft – und damit ist noch lange nicht Schluss. Denn für das laufende Jahr werden weitere wichtige Gesetzesänderungen und Neuregelungen erwartet:

Ab Mai 2023: Das „Deutschlandticket“ soll endlich eingeführt werden. Für 49 Euro im Monat können

Sie damit den gesamten öffentlichen Nahverkehr nutzen – bundesweit.

Ab Juli 2023: Die Renten sollen angepasst werden und dadurch leicht steigen.

Ab Sommer 2023: Ein neues Tierwohllabel für Schweinefleisch soll eingeführt werden.

 

Im Laufe des Jahres: Der Konsum von Cannabis soll unter bestimmten Voraussetzungen legal werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird bis Ende des Jahres erwartet