Gewerbesteuer: Hinzurechnung Drittanstellung von Geschäftsführern

Eine Drittanstellung führt nicht dazu, dass die dadurch ausgelösten Aufwendungen die Hinzurechnung gem. § 8 Nr. 4 GewStG bei der Gewerbeertragsermittlung der KGaA mindern, wenn der KG durch Satzung ein entsprechender Ersatzanspruch zusteht (BFH, Urteil v. 14.09.2022 – I R 13/20; veröffentlicht am 09.02.2023).
Hintergrund: Dem Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7 GewStG) werden die Gewinnanteile, die an persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien auf ihre nicht auf das Grundkapital gemachten Einlagen oder als Vergütung (Tantieme) für die Geschäftsführung verteilt worden sind, hinzugerechnet (§ 8 Nr. 4 GewStG).