Bewertung: Ermittlung der Bewirtschaftungskosten

Das BMF hat gem. § 187 Abs. 3 Satz 4 BewG die maßgebenden Verbraucherpreisindizes zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung aus Anlage 23 BewG bekannt gegeben, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2023 anzuwenden sind (BMF, Schreiben v. 27.01.2023 – IV C 7 – S 3224/23/10001 :001).