Forschungszulagengesetz: Neues Anwendungsschreiben

Das BMF hat vor dem Hintergrund diverser gesetzlicher Änderungen ein neues Schreiben zur Gewährung von Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz – FZulG veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 07.02.2023 – IV C 3 – S 2020/22/10007 :003).
Mit dem neuen Schreiben wird das BMF-Schreiben v. 11.11.2021 (BStBl I S. 2277) ersetzt. Es ist ab dem Zeitpunkt seiner Bekanntgabe im Bundessteuerblatt (BStBl) in allen noch offenen Fällen anzuwenden.