Gewerbesteuer: Hinzurechnung auf Wassernutzungsentgelte
Bei der Berechnung der Gewerbesteuer sind die Entgelte, die ein Wasserversorgungsunternehmen für die Entnahme von Grundwasser aufgewandt hat, gem. § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG zu einem Viertel zu berücksichtigen (FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 14.12.2022 – 11 K 11252/17; Nichtzulassungsbeschwerde anhängig, BFH-Az. IV B 7/23).