Mehr Mindestlohn, leichtere Pakete
Arbeitsminister Heil rechnet für 2024 mit einer deutlichen Mindestlohnerhöhung.
Zudem will er die Arbeitsbedingungen von Paketboten sowie Angestellten von Firmen ver-bessern, die im Bundesauftrag tätig sind.
Zum kommenden Januar erwartet Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eine „deutliche Stei-gerung“ des Mindestlohns.
„Denn wir haben nicht nur weiter eine hohe Inflation, sondern auch ordentliche Tariferhöhungen, die sich bei der anstehenden Erhöhung des Mindestlohns niederschlagen werden.“
Arbeit müsse sich lohnen.
Vorschlag im Sommer erwartet
Im Sommer werde die Mindestlohnkommission ihm einen Vorschlag machen.
Aktuell liegt der Mindestlohn in Deutschland bei zwölf Euro pro Stunde.
Angesichts der hohen Inflation war im März bereits Streit über die nächste Mindestlohnerhöhung entbrannt.
Sozialverbände forderten einen kräftigen Anstieg auf 14 Euro und mehr, die Arbeitgeber warnten vor „unrealistischen Höhen“.
Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP hatte den Mindestlohn im vergangenen Jahr ausnahmsweise per Gesetz angehoben.
Zum 1. Oktober 2022 war er von 10,45 Euro auf zwölf Euro gestiegen.
Den nächsten Erhöhungsschritt soll dann wieder die Mindestlohnkommission mit Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vorschlagen.
Dies soll bis zum 30. Juni mit Wirkung zum 1. Januar 2024 geschehen.
Bundesaufträge nur für tariftreue Unternehmen
Arbeitsminister Heil will zudem bis zum Sommer ein Gesetz auf den Weg bringen, laut dem Aufträge des Bundes künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich an Tarifverträge halten.
„Wenn wir als Staat Steuergeld ausgeben, dann dürfen davon nicht länger Unternehmer pro-fitieren, die ihre Leute nicht ordentlich bezahlen.“
Dies hatten SPD, Grüne und FDP bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, um die Tarif-bindung zu stärken. Bis Juni werde er mit Wirtschaftsminister Robert Habeck einen Gesetzentwurf vorlegen, der im Bund die Tariftreue vorschreibt, sagte Heil.
Wenn alles im Bundestag gut laufe, solle das Gesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Paketboten sollen weniger schleppen
Zudem will Heil die Arbeitsbedingungen von Paketboten verbessern und ein Verbot von Paketen über 20 Kilogramm durchsetzen.
„Pakete, die mehr als 20 Kilogramm wiegen, müssen dann künftig durch Speditionen mit zwei Personen zugestellt werden.“
Hier gehe es um die Gesundheit von Menschen, die mit ihrer Arbeit unseren Alltag erleichtern und das Land am Laufen hielten.
Auch für mittelschwere Pakete will Heil die Vorschriften verschärfen.
Künftig soll es „für Pakete ab zehn Kilogramm eine Kennzeichnungspflicht geben.
Damit der Bote gleich sieht, was er sich zumuten kann.“
Die Umsetzung soll über die Novelle des Postgesetzes erfolgen, an der aktuell das Wirt-schaftsministerium arbeitet.