Erstattung von Corona-Entschädigungen
Das Land Nordrhein-Westfalen hat es in zwei Fällen zu Recht abgelehnt, Fleischverarbeitungsunternehmen eine Entschädigung dafür zu gewähren, dass diese Mitarbeiter weiter bezahlt hatten, die sich nach Corona-Ausbrüchen im Betrieb im Frühjahr 2020 in häuslicher Quarantäne befanden. Das hat das Oberverwaltungsgericht in zwei Musterverfahren entschieden und damit Urteile der Verwaltungsgerichte Minden und Münster aufgehoben (OVG NRW, Urteile v. 10.03.2023 – 18 A 563/22 und 18 A 1460/22).