Veredelung von Reitpferden

Der Erwerb, die weitere Ausbildung / Verpflegung und der sich anschließende Verkauf von Reitpferden („Veredelung von Reitpferden“), welche ein Steuerpflichtiger vornimmt, der die Voraussetzungen von § 24 UStG erfüllt, unterliegen nicht der Durchschnittsbesteuerung (FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 16.11.2022 – 4 K 20/21; Revision eingelegt, BFH-Az. XI R 37/22).