Ertragsteuerliche Behandlung von Genussrechtskapital

Das BMF hat zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kapital, das vor allem Kapitalgesellschaften durch die Einräumung von Genussrechten erhalten, und dabei insbesondere zur Zuordnung zum Eigen- oder Fremdkapital Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 11.04.2023 – IV C 6 – S 2133/19/10004 :002).

Im Einzelnen geht das BMF auf folgende Punkte näher ein:

  1. Definition von Genussrechtskapital
  2. Abgrenzung von Genussrechtskapital zu anderen Kapitalüberlassungen
  • Abgrenzung zur stillen Gesellschaft
  • Abgrenzung zu partiarischen Darlehen

III. Steuerbilanzrechtliche Abgrenzung von Fremdkapital und Eigenkapital

  • Allgemein
  • Genussrechtskapital als Fremd- oder Eigenkapital
    • Genussrechtskapital i. S. d. § 8 Absatz 3 Satz 2 2. Alternative KStG
    • Genussrechtskapital, das in der Handelsbilanz im Eigenkapital ausgewiesen wird
    • Genussrechtskapital in der Krise
    • Wandlungs- oder Optionsrechte
  1. Ansatz einer Verbindlichkeit in der Bilanz
  • Fehlende wirtschaftliche Belastung, Passivierungsaufschub nach § 5 Absatz 2a EStG
  • Folgen des fehlenden Ansatzes einer Verbindlichkeit
  1. Zahlungen auf Genussrechtskapital bei der Einkommensermittlung
  2. Debt-Mezzanine-Swap