Ertragsteuerliche Behandlung von Genussrechtskapital
Das BMF hat zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kapital, das vor allem Kapitalgesellschaften durch die Einräumung von Genussrechten erhalten, und dabei insbesondere zur Zuordnung zum Eigen- oder Fremdkapital Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 11.04.2023 – IV C 6 – S 2133/19/10004 :002).
Im Einzelnen geht das BMF auf folgende Punkte näher ein:
- Definition von Genussrechtskapital
- Abgrenzung von Genussrechtskapital zu anderen Kapitalüberlassungen
- Abgrenzung zur stillen Gesellschaft
- Abgrenzung zu partiarischen Darlehen
III. Steuerbilanzrechtliche Abgrenzung von Fremdkapital und Eigenkapital
- Allgemein
- Genussrechtskapital als Fremd- oder Eigenkapital
- Genussrechtskapital i. S. d. § 8 Absatz 3 Satz 2 2. Alternative KStG
- Genussrechtskapital, das in der Handelsbilanz im Eigenkapital ausgewiesen wird
- Genussrechtskapital in der Krise
- Wandlungs- oder Optionsrechte
- Ansatz einer Verbindlichkeit in der Bilanz
- Fehlende wirtschaftliche Belastung, Passivierungsaufschub nach § 5 Absatz 2a EStG
- Folgen des fehlenden Ansatzes einer Verbindlichkeit
- Zahlungen auf Genussrechtskapital bei der Einkommensermittlung
- Debt-Mezzanine-Swap