Vermeidung widerstreitender Steuerfestsetzung bei Organschaft
Macht eine KG geltend, dass sie aufgrund geänderter BFH-Rechtsprechung Organgesellschaft i. S. von § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG sei, setzt die Aufhebung einer gegenüber der KG ergangenen Steuerfestsetzung voraus, dass der Organträger zur Vermeidung eines widersprüchlichen Verhaltens einen Antrag auf Änderung der für ihn vorliegenden Steuerfestsetzung stellt (BFH, Urteil v. 16.03.2023 – V R 14/21 (V R 45/19); veröffentlicht am 13.04.2023).