Ertragsteuerliche Behandlung von Genussrechtskapital

Ergebnis der Gemeinsamen Sondersitzung der Leiter der Körperschaft- und Einkommensteuerreferate der obersten Finanzbehörden der Länder am 14.03.2023

Top 6 der AL-Sitzung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder vom 28. bis 29.05.2018

 

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kapital, das vor allem Kapitalgesellschaften durch die Einräumung von Genussrechten erhalten, und dabei insbesondere zur Zuordnung zum Eigen- oder Fremdkapital Folgendes:

I. Definition von Genussrechtskapital

II. Abgrenzung von Genussrechtskapital zu anderen Kapitalüberlassungen

III. Steuerbilanzrechtliche Abgrenzung von Fremdkapital und Eigenkapital

IV. Ansatz einer Verbindlichkeit in der Bilanz

V. Zahlungen auf Genussrechtskapital bei der Einkommensermittlung

VI. Debt-Mezzanine-Swap

VII. Anwendungsregelung

VIII. Aufhebung bestehender BMF-Schreiben