Ertragsteuerliche Behandlung von Genussrechtskapital
Ergebnis der Gemeinsamen Sondersitzung der Leiter der Körperschaft- und Einkommensteuerreferate der obersten Finanzbehörden der Länder am 14.03.2023
Top 6 der AL-Sitzung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder vom 28. bis 29.05.2018
Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kapital, das vor allem Kapitalgesellschaften durch die Einräumung von Genussrechten erhalten, und dabei insbesondere zur Zuordnung zum Eigen- oder Fremdkapital Folgendes:
I. Definition von Genussrechtskapital
II. Abgrenzung von Genussrechtskapital zu anderen Kapitalüberlassungen
III. Steuerbilanzrechtliche Abgrenzung von Fremdkapital und Eigenkapital
IV. Ansatz einer Verbindlichkeit in der Bilanz
V. Zahlungen auf Genussrechtskapital bei der Einkommensermittlung
VI. Debt-Mezzanine-Swap
VII. Anwendungsregelung
VIII. Aufhebung bestehender BMF-Schreiben