Neuregelungen ab Juni 2023

Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld

Die Bundesregierung hat den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld noch einmal um sechs Monate verlängert.

Er gilt nun letztmalig bis 30. Juni 2023.

Das stabilisiert den Arbeitsmarkt und schafft Planungssicherheit für Unternehmen.

 

Nachfolger fürs Baukindergeld

Das Baukindergeld ist nicht mit ins neue Jahr gewandert, die Förderung durch die Regierung lief aus.

Familien mit mittlerem bis geringem Einkommen sollen beim Wohnungseigentumerwerb aber weiterhin unterstützt werden.

Daher soll im Juni 2023 ein neues Förderungsprogramm starten, das quasi die Nachfolge des Baukindergeldes darstellt.

Es findet sich bei der KfW-Bank unter dem Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) mit dem Kürzel WEF (300).

Gefördert werden allerdings nicht mehr Bestandserwerbe, sondern nur noch Neubauten mit besonders klimafreundlichen Standards, um energieeffizientes Bauen zu fördern.

Gefördert wird, wer im Haushalt mit einem Kind ein steuerlich relevantes Einkommen bis 60.000 Euro vorweisen kann.

Pro Kind erhöht sich dieser Rahmen um weitere 10.000 Euro. Die zinsgünstigeren Darlehen haben eine Höhe 140.000 bis 240.000 Euro.

 

Corona-Warn-App nicht mehr aktualisiert

Lange Zeit tat sie zumindest hier und da gute Dienste, doch seit Mai warnt die Corona-Warn-App ihre User*innen nicht mehr.

Da dies der Hauptzweck der Applikation war, wird nun auch die Weiterentwicklung eingestellt. Ab Juni 2023 versetzt die Regierung die App in den Dornröschenschlaf.

 

Energiepauschale für Rentner

 

Rentner, die die Energiepauschale trotz Anspruch noch nicht erhalten haben, können bis Ende Juni einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen.

Dieser ist ausschließlich bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in 44781 Bochum einzureichen – auch wenn die Zahlungen normalerweise von einer anderen Stelle erfolgen.

Weitere Infos und Kontaktmöglichkeiten gibt es auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.

 

Kulturpass für junge Leute

 

Die App für den bundesweit geplanten Kulturpass für 18-Jährige soll Mitte Juni an den Start gehen.

Über die App können Jugendliche in Deutschland, die in diesem Jahr 18 Jahre alt werden, dann im Wert von 200 Euro Tickets für Kulturevents wie Kino, Konzerte, Theater, aber auch Bücher, Tonträger oder Musikinstrumente kaufen.

Ausgeschlossen von dem Angebot sind große Online-Versandhändler wie Amazon oder Streamingdienste und Musikplattformen wie Spotify.

Die mit 100 Millionen Euro ausgestattete Förderung gilt zunächst für etwa 750.000 Jugendliche.

Ende des Jahres soll sie evaluiert und eventuell auch auf 15- bis 17-Jährige ausgeweitet werden.

Das Angebot richtet sich an alle Menschen, die in diesem Jahr 18 werden und in Deutschland leben.

Um die App nutzen zu können, muss man sich über die Online-Ausweis-Funktion des Personalausweises identifizieren.

Für EU-Bürger geht das über die eID-Karte und für Nicht-EU-Bürger über den elektronischen Aufenthaltstitel.

 

Schnelleres Recht für Verbraucher

 

Die Abhilfeklage soll Verbrauchern künftig schneller zu ihrem Recht verhelfen.

Diese regelt, dass Verbände gleichartige Ansprüche von mindestens 50 betroffenen Verbrauchern gegen ein Unternehmen direkt gerichtlich einklagen können, etwa nach der Annullierung eines Fluges oder bei Ansprüchen gegenüber einer Bank wegen einer unwirksamen Vertragsklausel.

Die Bündelung soll zudem eine Entlastung der Justiz bewirken.

Start der neuen Regelung ist der 25. Juni.

 

Sonderzahlung im öffentlichen Dienst

 

Die rund 2,5 Millionen Beschäftigten des Bundes und der Kommunen bekommen im Juni einmalig eine Sonderzahlung in Höhe von 1240 Euro.

Von Juli bis einschließlich Februar sollen zudem monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro geleistet werden.

Diese sollen ein Inflationsausgleich sein.

Sie sollen sich auf insgesamt 3000 Euro belaufen und steuer- und abgabenfrei sein.

 

Besserer Schutz für Whistleblower

 

Hinweisgeber, die Missstände in Behörden und Unternehmen aufdecken, sollen in Zukunft vor Entlassung und Schikanen bewahrt werden.

Außerdem müssen in Behörden und Unternehmen Anlaufstellen geschaffen werden, die Meldungen zu Betrügereien, Korruption oder zu Verstößen gegen Tierschutz- oder Umweltschutzregeln entgegennehmen.

Wer gegen das Gesetz verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Darauf haben sich Bundestag und Bundesrat in einem Kompromiss beim Hinweisgeberschutzgesetz verständigt, das voraussichtlich Mitte Juni in Kraft tritt.

 

Rechte für Bahnreisende ändern sich – und es wird komplizierter

 

Fällt der Zug aus oder ist er stark verspätet, haben betroffene Fahrgäste bestimmte Rechte gegenüber dem Bahnunternehmen.

Diese Rechte ändern sich vom 7. Juni an zum Teil.

An diesem Tag tritt die Neufassung der EU-Verordnung „über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“ in Kraft.

Kommt der Zug mehr als eine Stunde zu spät am Zielbahnhof an, kann man 25 Prozent des Fahrpreises zurückverlangen, bei mehr als zwei Stunden sogar 50 Prozent.

Bisher hat dabei die Ursache für die Verspätung keine Rolle gespielt.

Das ändert sich.

Ab dem 7. Juni gibt es Szenarien, bei denen der Entschädigungsanspruch entfällt.

Konkret sind sie in Artikel 19 der neuen Verordnung festgeschrieben.