FATCA: Start der Datenübermittlung für den Meldezeitraum 2022

Die Produktionsumgebung zur Übermittlung der FATCA-Daten für den Meldezeitraum 2022 steht ab sofort zur Verfügung. Hierauf macht das BZSt aufmerksam.

Dies gilt sowohl für den Versand über die Massendatenschnittstelle ELMA, als auch für die Übermittlung über das BZStOnline-Portal (BOP).

Hinweis:

Die Daten für den Meldezeitraum 2022 sind gem. § 8 Abs. 3 FATCA-USA-UmsV bis zum 31.07.2023 vollständig an das BZSt zu übermitteln.