Kürzung der AfA durch Einbringung

Die Übertragung eines Wirtschaftsguts des Privat­vermögens auf eine gewerbliche Personen­gesell­schaft gegen erstmalige Einräumung einer Mit­unter­nehmer­stellung ist auch dann ein vollent­geltl­iches Geschäft (Einbringung gegen Gewährung von Gesellschafts­rechten), wenn der Wert des über­tragenen Wirtschaftsguts nicht nur dem Kapitalkonto I (Festkapitalkonto), sondern auch einem gesamt­händerisch gebundenen Rück­lagenk­onto gut­geschrie­ben wird (Bestäti­gung der Recht­sprechung) (BFH, Urteil v. 17.10.2019 – 7 K 67/15; veröffentl­icht am 25.05.2023).