Körperschaftsteuer: Erwerb eigener Anteile

Das FG Düsseldorf hat zur Frage geurteilt, unter welchen Voraussetzungen bei einem Finanzunternehmen der Erwerb von eigenen Anteilen und Anteilen an Spezial-Investmentfonds als Erwerb mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolges i.S. von § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG a.F. angenommen werden kann (Eigenhandelsabsicht als „innere Tatsache“: FG Düsseldorf, Urteil v. 20.09.2022 – 6 K 3431/16 K, rechtskräftig).