Körperschaftsteuer : BgA bei Beteiligung an gewerblich tätiger PersG

Beteiligt sich eine juristische Person des öffentlichen Rechts an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft, wird hierdurch ein BgA (hier: BgA Beteiligung) begründet (Bestätigung der Rechtsprechung, z. B. BFH, Urteil v. 29.11.2017 – I R 83/15, Rz. 18, m.w.N.). Fungiert die Personengesellschaft als Holdinggesellschaft und begründet sie ertragsteuerrechtliche Organschaften mit Tochter-Kapitalgesellschaften, werden durch die Tätigkeiten der Tochtergesellschaften keine weiteren BgA vermittelt (BFH, Urteil v. 18.01.2023 – I R 16/19; veröffentlicht am 25.05.2023).