Besteuerung von Gewinnen aus Online-Poker
Auch Gewinne aus dem Online-Pokerspiel (hier: in der Variante „Texas Hold’em“) können als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen (Fortführung der BFH-Urteile v. 16.09.2015 X R 43/12, BFHE 251, 37, BStBl II 2016, 48 [Turnierpoker] und v. 25.02.2021 – III R 67/18, BFH/NV 2021, 1070 [Casinopoker]: BFH, Urteil v. 22.02.2023 – X R 8/21; veröffentlicht am 29.06.2023). Hintergrund: Unter Gewerbebetrieb ist eine selbständige nachhaltige Betätigung zu verstehen, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist (§ 15 Abs. 2 Satz 1 EStG). Hinzukommen muss, dass die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung überschritten sind.