Geldwäschebekämpfung: Registrierungspflicht für Steuerberater

Der DStV erinnert alle Steuerberater daran, sich – soweit nicht bereits geschehen – im elektronischen Meldeportal „goAML“ der Financial Intelligence Unit (FIU) zu registrieren. Die Registrierung muss spätestens zum 01.01.2024 erfolgen, und zwar unabhängig von der Abgabe einer geldwäscherechtlichen Verdachtsmeldung. Eine frühzeitige Registrierung ist zu empfehlen.

Hierzu führt der DStV weiter aus:

  • Die Registrierung im Meldeportal „goAML“ ist über die Webseite der FIU unter www.goaml.fiu.bund.de möglich. Hinweise zum Registrierungsprozess und weiterführende Fachinformationen sind über die Webseiten der Zollverwaltung abrufbar unter www.zoll.de. So wurde etwa das Handbuch zum goAML-Webportal zum 1.6.2023 in einer aktualisierten Fassung bereitgestellt. Nach einmaliger Registrierung und anschließender Bestätigung durch die FIU können Meldungen sodann auf verschlüsseltem Weg abgeben werden.
  • Aus Sicht des DStV ist eine möglichst frühzeitige Registrierung im Portal „goAML“ noch im laufenden Jahr zu empfehlen. Berufsangehörige können sich so bereits mit den Funktionalitäten des Portals vertraut machen, um im Ernstfall unmittelbar und schnell eine entsprechende Meldung abzugeben. Gleichzeitig unterstreicht eine rechtzeitige Registrierung die generelle Bereitschaft des Berufsstands zur Beachtung der geldwäscherechtlichen Vorgaben auf europäischer und nationaler Ebene.