Neufassung des Anwendungserlasses AO

Das BMF hat den Anwendungserlass zu § 146a AO mit Wirkung vom 01.01.2024 neu gefasst. Hierbei wird insbesondere auf die notwendigen Ergänzungen für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler eingegangen (BMF, Schreiben v. 30.06.2023 – IV D 2 – S 0316-a/20/10003 :006).

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.