Vorsteuerabzug bei Kureinrichtungen (EuGH)
Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL ist dahin auszulegen, dass die Bereitstellung von Kureinrichtungen durch eine Gemeinde keine „Dienstleistung gegen Entgelt“ i. S. dieser Bestimmung darstellt (EuGH, Urteil v. 13.07.2023 – C‑344/22).