Auf Krankengeld entfallende Rentenversicherungsbeiträge
Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die vom Krankengeld einbehalten und abgeführt werden, können nicht steuermindernd bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden (FG Köln, Urteil v. 25.05.2023 – 11 K 1306/20; nicht rechtskräftig).
Hintergrund: Gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a Halbsatz 1 EStG können u.a. solche Rentenversicherungsbeiträge i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG nicht abgezogen werden, die in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen.