Zufluss des geldwerten Vorteils aus vorausbezahlten Krankenversicherungsbeiträge

Durch die jährliche Vorauszahlung der Krankenversicherungsbeiträge entsteht kein von den laufenden (monatlichen) Lohnzahlungszeiträumen abweichender Zufluss des Sachbezugs „Versicherungsschutz“ beim Arbeitnehmer, wenn dieser zum Zeitpunkt der Beitragszahlung durch den Arbeitgeber noch keinen Anspruch auf die Versicherungsleistung für das gesamte Versicherungsjahr hat (FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid v. 21.10.2022 – 10 K 262/22, rechtskräftig).