Bondstripping bei im Privatvermögen gehaltenen Bundesanleihen
Im Falle des Bondstrippings von im Privatvermögen gehaltenen Bundesanleihen sind bei Veräußerung der Zinsscheine die Anschaffungskosten der Anleihe (samt Zinsscheinen) auf die Zinsscheine und den Anleihemantel (Stammrecht) aufzuteilen (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 04.05.2022 – 4 K 2907/17; Revision anhängig, BFH-Az. VIII R 17/22).
Hintergrund: Nach § 20 Abs. 4 Satz 1 EStG ist der Veräußerungsgewinn der Unterschied zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung nach Abzug der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, und den Anschaffungskosten. Der Begriff der Anschaffungskosten in § 20 Abs. 4 Satz 1 EStG bestimmt sich nach dem handelsrechtlichen Anschaffungskostenbegriff des § 255 Abs. 1 HGB.