Steueroasen-Abwehrgesetz: Gesteigerte Mitwirkungspflichten
Das BZSt weist darauf hin, dass das Online-Formular zur Übermittlung der Aufzeichnungen nach § 12 StAbwG an das BZSt voraussichtlich ab September 2023 zur Verfügung stehen wird.
Um die Abläufe zu erleichtern, wird gebeten, die Veröffentlichung abzuwarten.
Rückfragen können an den Fachbereich Country-by-Country Reporting gestellt werden.