Anhebung der Ausbildungsvergütung ab 01.08.2023 (StBKammer)

Ab dem 01.08.2023 dürfen für alle Ausbildungsverhältnisse – also auch für solche, die vor dem 01.08.2023 geschlossen wurden – bestimmte Mindestvergütungssätze nicht unterschritten werden. Hierauf macht die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe aktuell aufmerksam.

Zum 01.08.2023 gelten folgende durch den Vorstand der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe festgelegten Ausbildungsvergütungsätze:

  • 1. Ausbildungsjahr 1.100,00 €
  • 2. Ausbildungsjahr 1.200,00 €
  • 3. Ausbildungsjahr 1.300,00 €