Kindergeld für ein in Australien studierendes Kind

Für die Berech­nung, ob ein Kind in den aus­bildungs­freien Zeiten über­wiegend die elterliche Wohnung nutzt, ist im Regelfall auf das Aus­bildungs , Schul- oder Studien­jahr abzu­stellen. Die Gründe für den Inlands­aufent­halt spielen bei der Ermitt­lung seiner Dauer keine Rolle (BFH, Urteil v. 21.06.2023 – III R 11/21; veröffent­licht am 27.07.2023).