Abgeltungszahlung für Versorgungsbezüge an NATO-Mitarbeiter

Eine Einmalzahlung zur Abgeltung von Versorgungsbezügen der NATO an einen ehemaligen Angestellten führt zu steuerpflichtigen Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit (FG Münster, Urteil v. 17.05.2023 – 14 K 3421/20 E).