Erlass der Einkommensteuer bei sachlicher Unbilligkeit
Die Erhebung von Einkommensteuern kann sachlich unbillig sein, wenn die festgesetzte Steuer bei Einbezug tatsächlich abgeflossener, aber aufgrund von Ausgleichsbeschränkungen steuerlich nicht zu berücksichtigender Aktienverluste das jährlich steuerfrei zu belassende Existenzminimum übersteigt (FG Köln, Urteil v. 26.04.2023 – 5 K 1403/21; Revision anhängig, BFH-Az. IX R 18/23).