Geldwerter Vorteil für Garage

Die vom Arbeitnehmer für seine Garage getragene Absetzung für Abnutzung (AfA) kann den geldwerten Vorteil aus der Überlassung eines betrieblichen Arbeitgeber-Fahrzeugs zur außer­dienstlichen Nutzung nicht mindern, wenn keine rechtliche Verpflichtung des Arbeitnehmers ggü. dem Arbeitgeber besteht, das Fahrzeug in der Garage unterzustellen (BFH, Urteil v. 04.07.2023 – VIII R 29/20; veröffentlicht am 31.08.2023).