Vorsorgeaufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen

Die Sonderregelung zur Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen in § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 2 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes gilt aufgrund der Niederlassungs­freiheit (Art. 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) auch für Vor­sorgeaufwendungen, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit Einnahmen aus einer in den Niederlanden ausgeübten freiberuflichen Tätigkeit stehen (BFH, Urteil v. 24.05.2023 – X R 28/21; veröffentlicht am 31.08.2023).