Spendenabzug bei Gewährung eines Darlehens
Der Umstand, dass eine Stiftung einen in ihr Vermögen gezahlten Betrag dem Zahlenden in engem zeitlichen Zusammenhang mit diesem Vorgang als verzinsliches Darlehen zur Verfügung stellt und mit den Zinserträgen ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke fördert, ist für sich genommen noch kein Grund, den Spendenabzug zu versagen (Abgrenzung zum BFH-Urteil v. 22.08.2019 – V R 67/16, BStBl II 2020, 40: BFH, Urteil v. 26.04.2023 – X R 4/22; veröffentlicht am 31.08.2023).