Freibetrag für ESOPs wird auf 5000 € erhöht
Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz geben wir unseren Zukunftsbranchen einen neuen Anschub. Mit den neuen Regelungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung schaffen wir einen wichtigen steuerpolitischen Anreiz, von dem nicht nur junge Start-ups, sondern auch bereits etablierte, kleine und mittelständische Unternehmen profitieren werden.
So werden wir den Steuerfreibetrag bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung von bislang 1.440 Euro auf 5.000 Euro pro Jahr erhöhen. Gleichzeitig kann der Freibetrag auch durch die Umwandlung von Arbeitsentgelt bis zu 2.000 Euro in Jahr ausgeschöpft werden. Wir gehen die sogenannte Dry-Income-Problematik an, indem der Anwendungsbereich der Regelung zur aufgeschobenen Besteuerung (§ 19a EStG) signifikant ausgeweitet und deren Praxistauglichkeit deutlich verbessert wird.