Cum/Cum-Geschäfte: Bereicherungsanspruch gegen Geschäftspartner
Eine Bank kann die im Rahmen von Cum/Cum-Geschäften an eine andere Bank geleisteten Kompensationszahlungen nicht mit dem Argument zurückverlangen, die steuerliche Bewertung habe sich geändert und die Anrechnungsmöglichkeit der auf die Dividenden entrichteten Kapitalertragssteuer sei entfallen (OLG Frankfurt a.M., Urteil v. 08.09.2023 – 10 U 75/20; nicht rechtskräftig).