Sozialrecht: Elterngeld Plus auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit
Elterngeld Plus kann auch dann beansprucht werden, wenn ein Elternteil während der Partnerschaftsbonusmonate für längere Zeit erkrankt und keine Lohnfortzahlung mehr erhält (Bundessozialgericht, Urteil v. 07.09.2023 – B 10 EG 2/22 R).
Hintergrund: Anspruch auf vier weitere Monatsbeträge Elterngeld Plus als Partnerschaftsbonus besteht nach § 4 Absatz 4 Satz 3 BEEG (in der Fassung des Gesetzes vom 18. Dezember 2014) für jeden Elternteil, wenn beide Elternteile in vier aufeinander folgenden Lebensmonaten gleichzeitig nicht weniger als 25 und nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig sind und die Voraussetzungen des § 1 BEEG erfüllen. Während einer Arbeitsunfähigkeit besteht die Erwerbstätigkeit nach den Richtlinien des Bundesfamilienministeriums zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) nur bis zum Ende der Lohnfortzahlung weiter.