Änderungen ab November

Wer einen neuen Ausweis benötigt, hat es bald leichter.

Außerdem laufen zwei Fristen für Autofahrer und Steuerzahler ab.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Ab November entschlackt Deutschland seine Bürokratie.

Nicht nur beim Abholen von Personalausweisen wird es entspannter, auch für Fachkräfte wird es einfacher, in die Bundesrepublik einzuwandern.

Was der neue Monat sonst noch bringt, zeigt unser Überblick.

 

 

Personalausweis

Wer einen Reisepass, Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel benötigt, braucht mitunter starke Nerven.

Vor allem in Großstädten sind Termine in Bürgerämtern rar – bis man das Dokument in den Händen hält, können manchmal Monate vergehen.

Immerhin ein Termin fällt künftig weg: der für die Abholung.

Ab November können Sie den Erhalt des sogenannten Pin-Briefs für die Online-Ausweis-Funktion online bestätigen.

Bisher war dafür eine Unterschrift bei der Abholung von Reisepass und Co. nötig.

Zwar müssen Sie auch weiterhin persönlich beim Amt vorstellig werden, um das beantragte Dokument abzuholen, Sie benötigen aber keinen separaten Termin mehr dafür.

Stattdessen nehmen Sie Ihren Ausweis rund um die Uhr mittels Code an einem Dokumentenausgabeautomaten entgegen.

 

Einwanderung

Ab November greift schrittweise das Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung.

Wer einen Hochschulabschluss besitzt, kann dann mit der sogenannten Blauen Karte EU einfacher aus einem Drittstaat nach Deutschland einwandern.

Dafür werden etwa die Gehaltsgrenzen gesenkt, die Liste der Berufe wird erweitert und der Familiennachzug erleichtert.

Für IT-Spezialisten gilt das auch ohne Abschluss, sofern sie ausreichend Berufserfahrung vorweisen können.

Erfüllen Fachkräfte mit Berufsausbildung oder Studium alle Voraussetzungen, haben Sie ab November zudem Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis.

Auch lockern sich die Vorgaben, welcher Art von qualifizierter Beschäftigung sie in Deutschland nachgehen dürfen.

Sie muss nicht mehr zwingend etwas mit Berufsabschluss oder Hochschulabschluss zu tun haben.

 

Kfz-Versicherung

Verlängert sich Ihre Kfz-Versicherung zum 1. Januar 2024?

Dann können Sie noch bis 30. November 2023 kündigen und wechseln.

Erhöht Ihr Anbieter Ihre Beiträge, haben Sie sogar noch etwas länger Zeit.

Denn dann greift ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat nach Erhalt der ersten neuen Rechnung. Achten Sie beim Angebotsvergleich aber nicht nur auf den Preis.

Wichtig sind auch die versicherten Leistungen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wem ein Wechsel zu stressig ist, kann bei seinem Versicherer nach einer Umstellung auf den Tarif für 2024 fragen.

Mitunter können Sie so ebenfalls Geld sparen.

 

Steuervorteil sichern

Wer schon früher von seiner Steuererstattung profitieren möchte, kann die sogenannte Lohnsteuerermäßigung beantragen.

Das ist zwar grundsätzlich jederzeit möglich, möchten Sie aber, dass der Antrag noch rückwirkend für das komplette Jahr 2023 gilt, muss er bis zum 30. November 2023 beim Finanzamt sein.

Ihnen bleibt dann im November und Dezember mehr Netto vom Brutto.

Sie können auch direkt die Lohnsteuerermäßigung für 2024 beantragen.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen, zahlen Sie bereits im Laufe des Jahres Monat für Monat weniger Steuern und müssen nicht erst auf die Erstattung nach der Einkommensteuererklärung warten.

Das Finanzamt gewährt etwa einen Freibetrag für Werbungskosten, wenn die abziehbaren Aufwendungen im Jahr 2023 insgesamt 1.830 Euro übersteigen.

 

Rentenbeginn

Monat für Monat können weitere Menschen regulär in den Ruhestand treten.

Im November 2023 gilt das für alle, die zwischen dem 2. November 1957 und dem 1. Dezember 1957 geboren wurden.

Die Regelaltersrente ist abschlagsfrei und setzt lediglich fünf Jahre an Beitragszeiten voraus. Was für andere Jahrgänge gilt, lesen Sie hier.

Haben Sie einen Grad der Behinderung von mindestens 50, können Sie diesen November vorzeitig die Altersrente für Schwerbehinderte beziehen, wenn Sie zwischen dem 2. Februar 1962 und dem 1. März 1962 geboren wurden.

Der Abschlag beträgt dann 10,8 Prozent. Voraussetzung sind 35 Versicherungsjahre.

Ebenso viel Wartezeit ist nötig, wenn Sie erstmals die Rente für langjährig Versicherte („Rente mit 63“) beziehen möchten.

Zum 1. November steht diese allen offen, deren Geburtstag in die Zeit vom 2. Oktober 1960 bis 1. November 1960 fällt.

Sie müssen dann allerdings einen Abschlag von 12 Prozent verkraften.

Wer sogar auf mindestens 45 Jahre an rentenversicherungspflichtiger Zeit kommt, profitiert von der Rente für besonders langjährig Versicherte.

Sie ist abschlagsfrei und kann ab November bezogen werden, wenn Sie zwischen dem 2. August 1959 und dem 1. September 1959 geboren wurden.

 

Disney+ wird teurer

Der Streamingdienst Disney+ führt ab November neue Abomodelle ein.

Konnten bisher alle Kunden zum Einheitspreis von 8,99 Euro im Monat Inhalte in höchster Auflösung und Tonqualität streamen, ist das künftig nur noch in der Variante „Disney+ Premium“ möglich.

Sie kostet 11,99 Euro im Monat.

Für 8,99 Euro gibt es künftig „Disney+ Standard“.

Damit ist nur noch eine Auflösung in Full-HD möglich, der Sound ist ebenfalls schlechter und Sie können nur auf zwei statt vier Geräten gleichzeitig streamen.

Die günstigste Variante „Disney+ Standard mit Werbung“ kostet 5,99 Euro im Monat.

Wie der Name schon sagt, beinhaltet sie Werbung.

Außerdem können Sie damit keine Filme und Serien herunterladen, um sie auch offline zu schauen.

Die Änderungen gelten ausschließlich für Neukunden.

Bestandskunden sind nicht betroffen.

 

Schnäppchen-Tage im Handel

Auch wenn die Inflation langsam zurückgeht, Rabatte nimmt wohl jeder Verbraucher gerne mit.

Und der November bietet dafür gleich mehrere Möglichkeiten.

Beim „Singles Day“ am 11. November, „Black Friday“ am 24. November und „Cyber Monday“ am 27. November locken Onlineshops sowie stationäre Händler wieder mit Rabattaktionen.

So manches Geschäft ruft gar eine ganze „Black Friday“-Woche ab dem 20. November aus.