Vertrauensschutz bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln
Es besteht keine Änderungsbefugnis nach § 27 Abs. 19 UStG, wenn der Organträger einer Bauleistungen erbringenden Organgesellschaft keinen Anspruch der Organgesellschaft gegen den Leistungsempfänger abtreten kann, da über das Vermögen der Organgesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist (BFH, Urteil v. 06.07.2023 – V R 5/21; veröffentlicht am 21.09.2023).