Energiepreispauschale: Beim Finanzgericht

Für Klagen betreffend die für 2022 auszuzahlende Energiepreispauschale sind die Finanzgerichte zuständig. Allerdings muss das Finanzamt und nicht der Arbeitgeber verklagt werden (FG Münster, Beschluss v. 05.09.2023 – 11 K 1588/23 Kg (PKH)).