Nießbrauchsrecht als Wirtschaftsgut

Ein Nießbrauchsrecht (hier Nießbrauch an Kommanditanteilen) kann ein Wirtschaftsgut im Sinne des § 39 AO sein. Infolgedessen kann der Nießbrauchsertrag einem Beteiligten persönlich nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO als Gewinnanteil steuerrechtlich zugerechnet werden (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteile v. 17.02.2022 – 3 K 41/21 und 3 K 42/21; Revisionen anhängig, BFH-Az. IV R 36/22 sowie IV R 37/22).