Erbschaftsteuer: Grundstück mit Lagerbewirtschaftung

Wird ein Grundstück der überlassenden Gesell­schaft von der nutzenden Gesell­schaft an einen weiteren Dritten zur Nutzung über­lassen, liegt eine steuer­schäd­liche Nutzungs­über­lassung i. S. des § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a Halbsatz 3 ErbStG vor. Dies gilt unab­hängig davon, dass parallel zu dem Miet­vertrag zwischen der nutzenden Gesell­schaft und dem Dritten ein Lager­bewirt­schaftungs­vertrag geschlossen worden ist (BFH, Urteil v. 10.05.2023 – II R 21/21; veröffent­licht am 19.10.2023).