A1-Bescheinigung bei Dienstreisen

Die A1-Bescheinigung ist bei Dienst­rei­sen von Deutsch­land in vie­le eu­ro­pä­i­sche Län­der Pflicht und lässt sich oft dauer­haft er­tei­len. Fir­men soll­ten dies nut­zen, um ih­ren Auf­wand zu re­du­zie­ren und Rechts­si­cher­heit zu schaf­fen. Oh­ne das For­mu­lar dro­hen ho­he Bußgelder.

Folgendes ist zu beachten:

– Beschäftigte mit EU-Staatsbürgerschaft brauchen bei Dienstreisen egal welcher Dauer ins EU-Ausland sowie nach Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und in die Schweiz eine A1-Bescheinigung. Die A1-Bescheinigung bestätigt ihre Absicherung in der deutschen Sozialversicherung. Dies verhindert, dass sie in die Sozialversicherung aller Länder einzahlen müssen, wo sie vorübergehend arbeiten. Für Beschäftigte ohne EU-Pass gelten andere Bedingungen. Bei Personen aus EWR-Staaten und Großbritannien sowie der Schweiz können kuriose Konstellationen entstehen. Deshalb ist fachlicher Rat wichtig. Die A1-Bescheinigung ist fast ausschließlich digital anzufordern.