Am Ball bleiben: Der neue Vereinskontenrahmen SKR42

Der neue Konten­rahmen SKR42 ist um all­ge­meine gemein­nützig­keits­recht­liche Konten ergänzt und somit auf alle gemein­nützigen Körper­schaften an­wend­bar.

Die Anforderungen an einen Branchenkontenrahmen für gemeinnützige Körperschaften sind anspruchsvoll. Nicht umsonst war der bisherige sachkontenorientierte Vereinskontenrahmen zur Abbildung der 4 Sphären sehr umfangreich. Mit dem neuen Branchenpaket für Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs SKR42 werden die Anforderungen nun über Kostenstellen abgebildet. Die Trennung der 4 Sphären erfolgt nicht mehr wie bisher über separate Sphärenkontenklassen.