Pflegereform 2023

Umfassende Änderungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung sind beschlossen, um die Herausforderungen im Pflegesystem anzugehen. Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) soll einige Probleme lösen und die Pflege für Betroffene und Angehörige verbessern. Hier sind die wichtigsten Punkte der Reform im Überblick:

  1. Beiträge zur Pflegeversicherung: Zum 1. Juli 2023 wurde der allgemeine Beitragssatz von 3,05 auf 3,4 Prozent angehoben. Die entscheidende Neuerung betrifft die Beitragssätze für kinderreiche Eltern und kinderlose Personen. Das Bundesverfassungsgericht forderte eine Differenzierung der Beiträge nach Kinderanzahl. Kinderreiche Familien erhalten nun Entlastung, während kinderlose Mitglieder ab 23 Jahren einen Anstieg des Beitragszuschlags von 0,35 auf 0,6 Prozent hinnehmen müssen. Die Regelungen sollen eine gerechtere Finanzierung der Pflegeversicherung ermöglichen.
  2. Telefonische Pflegebegutachtung: Die während der Corona-Pandemie eingeführte telefonische Begutachtung zur Ermittlung eines Pflegegrades wird dauerhaft etabliert. Damit soll die Zugänglichkeit zur Pflegebegutachtung erleichtert werden. Die telefonische Begutachtung erfolgt jedoch nur mit Einverständnis des Versicherten und muss durch entsprechende Anpassungen in der Begutachtungsrichtlinie ermöglicht werden.
  3. Vereinfachtes Antragsverfahren: Zum 1. Oktober 2023 werden die Regelungen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit und Einstufung in Pflegegrade übersichtlicher gestaltet. Die Pflegekassen müssen innerhalb bestimmter Fristen über Anträge entscheiden. Kommt es zu Verzögerungen, sind die Kassen verpflichtet, 70 Euro pro Woche der Fristüberschreitung an den Versicherten zu zahlen. Die neuen Regelungen klären, wie die Fristen bei Verzögerungen zu behandeln sind und sorgen für mehr Transparenz im Antragsverfahren.
  4. Erhöhung der Pflegeleistungen: Zum 1. Januar 2024 werden die Pflegegelder und Pflegesachleistungen um jeweils 5 Prozent erhöht. Auch die Zuschläge für die Pflege im Heim erhalten eine Erhöhung. Die Anpassungen sollen eine bessere Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen gewährleisten.
  5. Freistellung für pflegende Angehörige: Ab dem 1. Januar 2024 haben pflegende Angehörige einen Anspruch auf bis zu 10 Tage Freistellung von der Arbeit in Akutsituationen. Damit sollen Familien und Pflegende entlastet werden, wenn unvorhergesehene Pflegesituationen eintreten.
  6. Auskunftsrecht zu Pflegeleistungen: Ab dem 1. Januar 2024 erhalten Pflegebedürftige mehr Möglichkeiten, Auskünfte über verbrauchte Leistungen und abgerechnete Kosten zu erhalten. Sie können bei der Pflegekasse Auskunft verlangen über Leistungen und Kosten, die in einem Zeitraum von mindestens 18 Monaten in Anspruch genommen wurden.
  7. Verhinderungspflege für Kinder: Ab dem 1. Januar 2024 wird der Anspruch auf Verhinderungspflege für pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit den Pflegegraden 4 und 5 erweitert. Die Verhinderungspflege kann nun bis zu 8 Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden, ohne dass eine Vorpflegezeit erfüllt werden muss.
  8. Mitaufnahme von Pflegebedürftigen in stationäre Einrichtungen: Ab dem 1. Juli 2024 wird die Mitaufnahme von Pflegebedürftigen in stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen erleichtert. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Mitaufnahme, wenn die Pflegeperson eine stationäre Versorgung benötigt.
  9. Weitere Erhöhung der Pflegeleistungen: Zum 1. Januar 2025 erfolgt eine weitere Erhöhung aller Pflegeleistungen um 4,5 Prozent. Die Höhe richtet sich nach der Entwicklung der Kerninflationsrate und der Bruttolohn- und Gehaltssumme.

Die Pflegereform 2023 bringt eine Vielzahl von Änderungen mit sich, die darauf abzielen, die Pflege in Deutschland zu verbessern und die Pflegenden zu entlasten. Die Anpassungen sollen eine gerechtere Finanzierung sicherstellen und den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht werden.