Keine anonyme Steuerberaterprüfung

Der BFH hat weitere Klarheit in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Steuer­beraterprüfung geschaffen. Die Entscheidung bestätigt die Rechtmäßigkeit der Möglichkeit, die schriftlichen Prüfungsarbeiten ohne Verwendung eines anonymisierten Kennzahlen­systems anfertigen zu lassen. Des Weiteren hebt der BFH hervor, dass das Überdenkungs­verfahren eine eigenständige und unabhängige Überprüfung durch die hierfür zuständigen Prüfer erfordert und dass eine gemeinsam abgestimmte Überdenkung von Klausuren durch eine Prüfermehrheit unzulässig ist (BFH, Urteil v. 11.07.2023 – VII R 10/20; veröffentlicht am 30.11.2023).