Grundsteuerreform: Aufkommensneutrale Hebesätze

Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern hat in der 45. KW eine gesetzliche Regelung in den Landtag eingebracht, die landesweit eine einheitliche Ermittlung von aufkommensneutralen Grundsteuerhebesätzen durch die Gemeinden und deren Veröffentlichung sicherstellen soll.
Hintergrund: Von Anfang an war die politische Zielstellung bei der Grundsteuerreform klar: die Reform soll aufkommensneutral umgesetzt werden. Das bedeutet, dass die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern nur wegen der Reform nicht mehr oder weniger Grundsteuer einnehmen sollen als bisher.
Hierzu führt das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern weiter aus:

  • Die in den Landtag eingebrachte Regelung soll als Ergänzung in das Grundsteuerzuständigkeitsgesetz aufgenommen werden. Die Umsetzung erfolgt durch die Gemeinden im Rahmen der vorzunehmenden Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2025. Die Gemeinden haben hier ohnehin Berechnungen anzustellen, wie sie durch Bestimmung der Hebesätze zu ihren im Haushaltsplan prognostizierten Einnahmen kommen. Für die Gemeinden entsteht dadurch also grundsätzlich kein Mehraufwand. Sie werden nun lediglich verpflichtet, den aufkommensneutralen Hebesatz in geeigneter Art und Weise zu veröffentlichen. Sollte es zu einer Abweichung beim Hebesatz kommen, muss die Gemeinde öffentlich darüber informieren.
  • Bei ihrer Aufgabe werden die Gemeinden von der Finanzverwaltung des Landes unterstützt. Diese arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung der Grundsteuerreform. Bislang wurden in Mecklenburg-Vorpommern ca. 692.700 Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts bei den Finanzämtern eingereicht. Dies entspricht einer Eingangsquote von rund 98 %.
    In ca. 483.500 Fällen wurden bereits Hauptfeststellungen durchgeführt und Bescheide erstellt, die Erledigungsquote liegt somit derzeit bei etwa 69 %. Die Bescheide werden den Städten und Gemeinden fortlaufend in digitaler Form bereitgestellt.

Quelle: FinMin Mecklenburg-Vorpommern