Steueroasen-Abwehrgesetz: Entwurf eines Anwendungsschreibens

Das BMF hat am 30.11.2023 den Entwurf eines Schreibens zur Anwendung des Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz – StAbwG) an bestimmte Verbände versandt.
In den Entwurf geht das BMF auf folgende Punkte näher ein:

I. Umsetzung der Maßnahmen der Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung)
II. Nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete und Ansässigkeit
III. Anwendungsbereich
• Persönlicher Anwendungsbereich
• Sachlicher Anwendungsbereich
• Zeitlicher Anwendungsbereich
o Allgemeines
o Anwendung des § 8 StAbwG
o Anwendung des § 11 StAbwG

IV. Betroffene Geschäftsvorgänge, § 7 StAbwG
V. Abwehrmaßnahmen
• Verbot des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs, § 8 StAbwG
• Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung, § 9 StAbwG
• Quellensteuermaßnahmen, § 10 StAbwG
o Allgemeines
o Einzelne Tatbestände, § 10 Absatz 1 Satz 1 StAbwG
o Weitere Voraussetzungen, § 10 Absatz 1 Satz 2 StAbwG
o Rechtsfolgen, § 10 Absatz 2 StAbwG
• Versagung der Steuerbefreiung für Dividenden und Veräußerungsgewinne, § 11 StAbwG
• Verhältnis der Abwehrmaßnahmen untereinander
• Gesteigerte Mitwirkungspflichten, § 12 StAbw

VI. Verhältnis zu anderen Regelungen
• Verhältnis von §§ 8, 9 und § 10 StAbwG zu § 10 AStG
• Verhältnis von § 10 StAbwG zu § 2 AStG
• Verhältnis von § 11 StAbwG zu § 11 AStG
• Verhältnis des StAbwG zu bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen
• Verhältnis zu anderen Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzugsverboten
Hinweis:
Den Verbänden wird bis zum 09.01.2024 Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Entwurf gegeben.
Der Entwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.