Anwendung des KapErhStG auf Genossenschaftsanteile
Die Kündigung des Geschäftsguthabens an einer Genossenschaft nach § 65 GenG ist als Veräußerungstatbestand i. S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 i. V. mit Abs. 7 EStG zu werten (BFH, Urteil v. 26.09.2023 – IX R 19/21; veröffentlicht am 07.12.2023).