Wechsel von der Durchschnittssatzbesteuerung zur Regelbesteuerung

Wechselt der Steuerpflichtige zwischen Leistungsbezug und Verwendungsumsatz freiwillig oder kraft Gesetzes von der Durchschnittssatzbesteuerung zur Regelbesteuerung, ist der Vorsteuerabzug unter den Voraussetzungen der § 15a Abs. 7 UStG, Art. 192 MwStSystRL zu berichtigen (BFH, Urteil v. 12.07.2023 – XI R 14/22; veröffentlicht am 07.12.2023).