Durchschnittssatz für Landwirte ab dem Jahr 2024

Der Bundestag hat den Bericht über das Ergebnis der Überprüfung des Durchschnittssatzes für Landwirte ab dem Jahr 2024 veröffentlicht. Danach sinkt der Durchschnittssatz für Landwirte von aktuell 9,0 Prozent ab dem Jahr 2024 auf 8,4 Prozent (BT-Drucks. 20/9625 v. 01.12.2023).

Hintergrund: Nach § 24 Abs. 5 Satz 1 UStG überprüft das BMF jährlich die Höhe des Durchschnittssatzes im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 UStG und berichtet dem Deutschen Bundestag über das Ergebnis der Überprüfung.

Hierzu führt der Bundestag weiter aus:

  • Der Durchschnittssatz beträgt derzeit 9,0 Prozent.
  • Die Überprüfung hat ergeben, dass der die Vorsteuerbelastung abbildende, zutreffende Durchschnittssatz für Landwirte ab dem Jahr 2024 8,4 Prozent beträgt.

Hinweis:

Die Unterlagen, aus denen sich der berechnete Wert ergibt sowie weitergehende Hinweise zur Berechnung sind der BT-Drucks. 20/9625 angefügt.